Die Rechtsschutzversicherung dient dazu, das bei einer rechtlichen
Auseinandersetzung die entstehenden Kosten ersetzt werden, die bei der
Durchsetzung der eigenen Ansprüche gegenüber einem Dritten entstehen
oder wenn man gezwungen ist, sich gegen die erhobenen Ansprüche
eines Dritten zu verteidigen. Eine Rechtsschutzversicherung kommt hier
für alle Kosten auf, die bei einem berechtigen Anspruch und einem
versicherten Vorgang entstehen. Dies können u.a. etwa Vorschüsse und
Auslagen für anwaltliche Tätigkeiten, Gerichtskosten oder auch eine
Kaution sein.
Eine Rechtsschutzversicherung schützt in viele Lebens – und Arbeitsbereichen. Einige Bereiche sind aber oft
bei der Rechtsschutzversicherung ausgeklammert. Diese können unter Umständen Konkurs- oder
Vergleichsverfahren, Streitigkeiten aus Abtretungserklärungen, Diebstahl und Beleidigung oder auch
Streitigkeiten im Familienrecht sein. Auch Punkte wie Krieg, innere Aufruhr oder Naturkatastrophen sind, wie
bei anderen Versicherungen auch, in der Regel vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Bei einer Rechtsschutzversicherung für den Straßenverkehr gilt bei den meisten Versicherungsunternehmen,
das die Verfahren in diesen Fällen versichert sind, wen es sich nicht um eine vorsätzliche Straftat des
Versicherten handelt.Vor dem Abschluss einer Rechtsschutzversicherung sollte man die Leistungen
der Versicherungsunternehmen vergleichen und besonders auf die Deckungssumme pro Verfahren und Fall
achten und genau prüfen, welche gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Rechtsschutzversicherung
abgedeckt sind und übernommen werden. Auf jeden Fall sollten von der Rechtsschutzversicherung die Kosten
für Gerichte und Schiedsstellen, Kautionen und die Kosten für eventuelle Gutachten übernommen werden.
Wer eine Rechtsschutzversicherung abschließt sollte weiter beachten, das der Versicherungsschutz der
Rechtsschutzversicherung bei den meisten Versicherungen erst mit Ablauf einer Frist von drei Monaten
gegeben ist. Gerade im Arbeitsrechtsschutz, beim Mietrechtsschutz und im Verkehrsrecht gilt diese Wartezeit.
Sollten die Gründe für einen Rechtsstreit in diese Wartezeit fallen, sind die Verfahren meist nicht durch die
Rechtsschutzversicherung abgedeckt.