Private Krankenversicherung
In Deutschland existieren zwei unterschiedliche Systeme bei der
Krankenversicherung, die gesetzliche Krankenversicherung und die
private Krankenversicherung. Die überwiegende Zahl aller
Krankenversicherten gehört der gesetzlichen Krankenversicherung an
und sind als Arbeitnehmer oder Angestellte dort pflichtversichert. Alle
Selbstständigen, Beamte, Studenten und auch alle Arbeitnehmer, deren
Lohn oder Gehalt über der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze
liegt, haben die Wahl, ob sie die gesetzliche Krankenversicherung oder
der private Krankenversicherung wählen.
Wer die Voraussetzungen für die Aufnahme in die private
Krankenversicherung erfüllt, sollte vor Eintritt in die private Krankenversicherung oder vor einem Wechsel von
der gesetzlichen Krankenversicherung in die private Krankenversicherung einige Punkte beachten. So kommt
unter anderem die private Krankenversicherung in der Regel nur für jüngere Menschen in Betracht, die
aufgrund des niedrigen Eintrittsalter in die private Krankenversicherung nur niedrigere Beiträge zur
Krankenversicherung zahlen. Auch für Beamte kann die private Krankenversicherung sinnvoll sein, da diese oft
einen Anspruch auf Beihilfen haben. Wer allerdings schon etwas älter ist ( hohes Eintrittsalter ) oder für
Familien mit mehreren Kindern kann die private Krankenversicherung im allgemeinen nicht empfohlen werden,
da hier die gesetzliche Krankenversicherung oft den größeren Vorteil bietet.
Wer in die private Krankenversicherung wechseln möchte, der muss sich in
der Regel einem Gesundheitscheck unterziehen, mit dem eventuell
bestehende Vorerkrankungen erkannt werden sollen. Antragsteller müssen
weiterhin alle Angaben zu ihrem Gesundheitszustand wahrheitsgemäß und
vollständig angeben, da sonst im Zweifelsfalle der Verlust des
Versicherungsschutzes oder der Rücktritt der privaten Krankenversicherung
aus der Leistungspflicht droht. Wenn bei einem Antragsteller zur Aufnahme
in die private Krankenversicherung eine Vorerkrankung besteht, so sollte
diese also unbedingt bei der Aufnahmeuntersuchung angegeben werden.
Unter Umständen wird die private Krankenversicherung hier dann einen
Risikozuschlag erheben. Wer von der gesetzlichen Krankenversicherung in die private Krankenversicherung
wechseln möchte, der muss in der Regel mit einer entsprechenden Wartezeit rechnen. Hier kann es unter
Umständen dazu kommen, das nur ein eingeschränkter Versicherungsschutz besteht und so sollte man sich vor
der Kündigung der gesetzlichen Krankenversicherung genauestens informieren, um jederzeit den vollen Schutz
einer Krankenversicherung zu erhalten.
Fotos: © Rainer Sturm + Günther Havlena /
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