Sinn und Zweck einer Lebensversicherung ist in der Regel die
Versorgung im Alter oder bei eintretender Invalidität oder auch zur
finanziellen Absicherung hinterbliebener Familienangehöriger und
Erben. Vielfach wird eine Lebensversicherung aber auch zur
Ergänzung der gesetzlichen Rente genommen, obwohl es für eine
zusätzliche Altersrente inzwischen sicherlich attraktivere
Geldanlageformen gibt. Aber die Geldanlage in Zusammenhang mit der
Absicherung des Todesfalles stellt für einige doch eine attraktive
Möglichkeit dar. Bei der Wahl einer Lebensversicherung gibt es
verschiedene Möglichkeiten.
Zum einen gibt es die Risikolebensversicherung und zum anderen die kapitalbildende Lebensversicherung und
die fondsgebundene Lebensversicherung. Die Risikolebensversicherung dient zur Absicherung des Todesfalles
und soll somit vor allem die finanziellen Folgen absichern. Im Todesfall des Versicherten zahlt die
Lebensversicherung die vertraglich festgesetzte Versicherungssumme aus – unabhängig davon, wie lange die
Versicherte Beiträge in die Lebensversicherung eingezahlt hat. So besteht bereits vielfach ein Anspruch auf
Auszahlung der vereinbarten Versicherungssumme, wenn erst ein oder kein Beitrag zur Lebensversicherung
gezahlt wurde.
Bei der Risikolebensversicherung wird kein Kapital wie bei den anderen Formen einer Lebensversicherung
angesammelt und dient so vor allem jungen Familien zur Absicherung des Todes des Hauptverdieners oder
wird für die Restschuldversicherung bei Aufnahme eines Darlehens verwendet. Eine kapitalbildende
Lebensversicherung dient über die einfache Absicherung des Todes hinaus als eine Art Sparplan, der nach
einer im Vorfeld vereinbarten Laufzeit die Auszahlung einer Überschussbeteiligung verspricht.
Möglich ist hier, das die gleiche Summe im Todes wie im Lebensfall gezahlt wird oder das eine höhere Summe
im Todes oder im Lebensfall nach Vertragsende der Lebensversicherung vereinbart wird.
Die fondsgebundene Lebensversicherung ist der kapitalbildenden Lebensversicherung recht ähnlich. Bei der
fondsgebundenen Lebensversicherung werden die Beiträge des versicherten in Investmentfonds investiert.