Zum Bereich KFZ-Versicherung (Kraftfahrzeugversicherung) gehören drei
Bereiche, die aus versicherungstechnischer Sicht eigenständig zu
betrachten sind. Zu den drei Bereichen gehören die
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung, die Teil- und Vollkaskoversicherung
sowie die Insassen-Unfallversicherung. Die Kraftfahrzeug-
Haftpflichtversicherung ist für jedes Kraftfahrzeug gesetzlich
vorgeschrieben, Teil- und Vollkaskoversicherung können von jedem
Kraftfahrzeughalter individuell auf freiwilliger Basis abgeschlossen
werden.
Durch die Kfz-Haftpflichtversicherung wird sichergestellt, das jedem Verkehrsopfer Schadenersatz geleistet
wird, ohne das der eigentliche Verursacher des Schadens dafür aufkommen muss. Durch die
Kfz-Haftpflichtversicherung ist nicht nur der Vertragsnehmer versichert, sondern im allgemeinen auch der
Halter des Kraftfahrzeuge und der Fahrer. Eine Kfz-Haftpflichtversicherung kommt für alle Ansprüche von
Geschädigten auf, die Sach- oder Vermögensschäden und Personenschäden geltend machen.
Weiter bedient die Kfz-Haftpflichtversicherung auch berechtigte Ansprüche von Insassen eines Kraftfahrzeuges
wegen einer entstandenen Körperverletzung.
Zur Deckung von Schäden durch die Kfz-Haftpflichtversicherung gibt es einen gesetzlichen Mindestschutz, der
für Versicherer gesetzlich vorgeschrieben ist. Da über diesen gesetzlichen Mindestschutz hinausgehende
Forderungen selbst zu tragen sind, empfiehlt es sich, bei Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung auf eine
möglichst hohe Deckungssumme Wert zu legen. Wie hoch der Beitrag zur Kfz-Haftpflichtversicherung ausfällt,
hängt unter anderem von den technischen Details des zu versichernden Fahrzeuges ab, richtet sich nach
den persönlichen Vorraussetzungen des Versicherungsnehmers und hängt ebenfalls vom Wohnort des
Versicherungsnehmers ab.
Bei der Kaskoversicherung werden Schäden abgedeckt, die durch eine Zerstörung, eine Beschädigung oder
durch Verlust des versicherten Fahrzeuges entstehen. Versichert sind hier beispielsweise alle unter Verschluss
bewahrte und fest mit dem Fahrzeug verbundenen Teile wie Autoradio oder Kindersitze. Für lose Teile oder
Gepäck und Ladung ist meist eine gesonderte Gepäck - oder Transportversicherung notwendig. Durch eine
Teilkaskoversicherung sind in der Regel Schäden wie z.b. Brand, Diebstahl, Explosionen oder auch Wild- oder
Glasschäden versichert. Einen höheren Schutz erfährt der Fahrzeugbesitzer durch die Vollkaskoversicherung.
Hier sind zusätzlich noch Schäden durch selbst verursachte Unfälle und Schäden durch Vandalismus und
mutwillige Zerstörung durch Fremde abgedeckt. Eine Vollkaskoversicherung lohnt sich aber im allgemeinen
nur für hochwertige und neue Fahrzeuge.