Hausratversicherung
Eine Hausratversicherung dient in aller erster Linie dazu alle
Schäden zu ersetzen, die an einem Hausrat entstanden sind. Unter
Hausrat verstehen die Versicherer im allgemeinen alles, was bei
einem Umzug oder einem Wohnungswechsel mitgenommen werden
kann und so sind beispielsweise mit einer Hausratversicherung
Möbel, Kleidung, Fahrräder, Sportgeräte usw. versichert. Zu den
nicht versicherten Gegenständen gehören im allgemeinen mit dem
Gebäude fest verbundene Teile, Wertgegenstände (sofern für diese
eine eigene Versicherung besteht), Kraftfahrzeuge und Anhänger,
Glas- und Verglasung oder Gegenstände, die einem eventuellen
Untermieter gehören.
Zu den mit der Hausratversicherung versicherten Schäden gehören allgemein Schäden durch Feuer ( Blitz,
Brand ...) sowie die Folgeschäden, die durch Löschwasser bei der Brandbekämpfung, durch Rauch oder durch
Ruß entstanden sind. Feuer, die beispielsweise durch Zigaretten oder durch Streichhölzer, durch vergessene
Bügeleisen, Kurzschluss oder Überspannung aufgetreten, sind meist nicht mit der Hausratversicherung
versichert. Mit der Hausratversicherung sind ebenfalls Schäden versichert, die durch Leitungswasser
entstanden sind, nicht versichert sind im allgemeinen jedoch Wasserschäden durch Hoch- oder Niedrigwasser.
Auch Schäden durch Sturm und Hagel können mit der Hausratversicherung versichert werden, oft muss
jedoch zumindest eine hohe Windstärke gemessen worden sein. Weiter darf oft bei einem Sturm der Schaden
nicht durch Schnee, Lawinen oder eine Sturmflut entstanden sein.
Wenn man mit einer Hausratversicherung mehr als die genannten Gegenstände versichern möchte, so ist dies
mit der erweiterten Hausratversicherung möglich. Mit einer erweiterten Hausratversicherung kann man z.b.
Glas- und Spiegelschäden zusätzlich versichern oder mit einer zusätzlichen Erweiterung der
Hausratversicherung Fahrräder versichern. Die Zusatzversicherung zur Hausratversicherung für Fahrräder
macht etwa Sinn, wenn das Fahrrad auch in der Nacht, beim Gebrauch oder etwa bei der Unterbringung im
Gemeinschaftskeller versichert sein soll. In der Regel muss das Fahrrad aber in jedem Fall mit einem Schloss
gesichert werden, damit der Versicherungsschutz durch die Hausratversicherung besteht. Sollen besondere
Wertsachen mit der Hausratversicherung versichert werden, so muss in der Regel mit dem
Versicherungsunternehmen eine gesonderte Vereinbarung getroffen werden bzw. es muss eine
Zusatzversicherung bei der Hausratversicherung für die Wertgegenstände abgeschlossen werden. Zudem
müssen hochwertige Gegenstände auf besondere Art und Weise geschützt werden (Tresor, verschlossener
Stahlschrank usw.).
Eine weitere Zusatzversicherung zur Hausratversicherung ist die Elektronik-Sachversicherung, mit der unter
anderem Schäden an Telefon- oder Computeranlagen, an Faxgeräten oder auch an Kopierern versichert
sind. Hier werden in der Regel alle Schäden durch die Hausratversicherung ersetzt, die durch falsche
Handhabung, durch Bedienfehler, durch Über- oder Unterspannung an den Geräten oder durch eine
Fahrlässigkeit verursacht wurden.
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