Im allgemeinen haftet jeder für Schäden, die er einem anderen schuldhaft
zufügt. Das kann u.a. durch Leichtsinnigkeit oder Unvorsichtigkeit
geschehen. Wer anderen einen Schaden zugefügt hat, kann schnell in
große finanzielle Schwierigkeiten kommen, denn Schadensersatz und
Entschädigung können schnell zu hohen Zahlungen führen.
Die Haftpflichtversicherung kommt für berechtigte Schadensansprüche
auf, die an einen Versicherten gestellt werden und die er ohne
Haftpflichtversicherung selbst zu tragen hätte. Hier prüft die Versicherung,
ob ein Anspruch auf Schadensersatz besteht.
Die Haftpflichtversicherung zahlt bei bestehenden Ansprüchen oder lehnt unberechtigte Ansprüche Dritter ab.
Hier übernimmt die Haftpflichtversicherung dann eventuelle Kosten des Rechtsstreites. Mit einer
Haftpflichtversicherung sind Privatleute u.a. als Fußgänger oder Radfahrer, bei der Kinderbetreuung als
Aufsichthabender, als Wohnungsbesitzer, Hausbesitzer und Mieter, auf Reisen oder aber auch in der
Freizeit und beim Sport versichert.Mit einer Haftpflichtversicherung sind alle berechtigen Ansprüche wegen
Schäden versichert, die der Versicherte oder eine mitversicherten Person zu verantworten hat.
Die Haftpflichtversicherung übernimmt dann den Schadensersatz in Höhe des nachgewiesenen Schadens.
Hier gelten als Obergrenze die im Versicherungsvertrag vereinbarte Deckungssumme. Sollte der Versicherte
oder die mitversicherte Person einen Teil des Schadens selbst zu verantworten haben, so muss der
Haftpflichtversicherte in der Regel einen Teil des Schadens selbst tragen.
Eine Haftpflichtversicherung kommt nicht für alle Schäden auf, die an einen Versicherten gerichtet werden. Die
Versicherung prüft in jedem Fall, ob der Anspruch auf Entschädigung, der gegen Ihren Versicherten gerichtet
ist, berechtigt ist. Üblicherweise sind durch eine Haftpflichtversicherung eigene, selbsterlittene Schäden,
vorsätzlich verursachte Schäden, Schäden durch mitversicherte Personen, die im selben Haushalt leben oder
auch Straf- oder Bußgelder nicht versichert.