Berufsunfähigkeitsversicherung
Der überwiegende Teil aller Frührentner, die vorzeitig aus dem Erwerbsleben ausscheiden, ist durch die
zunehmenden Zivilisationskrankheiten wie unter anderem Herz-Kreislauf-Leiden, Rheuma oder zunehmend
auftretende Allergien zu diesem Schritt gezwungen und nur die wenigsten müssen ihren Beruf infolge eines
Unfalls bzw. eines Arbeitsunfalls aufgeben. Während Unfälle oder Arbeitsunfälle in der Regel durch die private
Unfallversicherung
oder die berufsgenossenschaftliche Unfallversicherung abgedeckt sind,
gehören die sogenannten Zivilisationskrankheiten nicht zum Leistungsumfang dieser Versicherung.
Hier kommt die Berufsunfähigkeitsversicherung zum tragen, die die Berufsunfähigkeit absichert, wenn ein
Versicherter infolge einer chronischen Erkrankung seinen Beruf auf Dauer nicht mehr ausüben kann.
So kann auch eine zusätzliche Vorsorge getroffen werden, damit ein gewisser Lebensstandart gehalten
werden kann.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist in erster Linie für
berufstätige Menschen gedacht, jedoch gewähren einige
Versicherer auch nichtberufstätigen Menschen (Hausfrau, Student,
Azubi...) diesen Schutz. Eine eventuelle Berufsunfähigkeit sollten
vor allem diejenigen durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung
absichern, für die ein Verlust der Erwerbstätigkeit
existenzbedrohend oder existenzvernichtend wäre, die noch
keinen oder nur einen unzureichenden Rentenanspruch erworben
haben oder die keinen anderes Vermögen für eine Absicherung
bilden konnten. So gehören zum Personenkreis, die eine
Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen sollten vor allem
Berufsanfänger, junge Familien und Selbstständige.
Bei der Berufsunfähigkeit wird nach verschiedenen Schweregraden unterschieden. Eine volle
Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn ein Versicherter
nach einer Verletzung, infolge einer Krankheit oder aus anderen krankheitsbedingten Gründen aller
Voraussicht nach nicht mehr in der Lage sein wird, den Beruf oder eine berufliche Tätigkeit auszuüben, die der
Ausbildung und der Berufserfahrung des Versicherten entspricht. Eine teilweise Berufsunfähigkeit liegt vor,
wenn der Versicherte die Voraussetzungen zu einem bestimmten Prozentsatz erfüllt. Wenn eine
Berufsunfähigkeit vorliegt und anerkannt ist, besteht für die Versicherung eine Leistungspflicht aus der
Berufsunfähigkeitsversicherung, die unabhängig davon ist, wie die Berufsunfähigkeit zustande gekommen ist.
Ausgenommen sind hier jedoch oft einige Gründe, die für die Berufsunfähigkeitsversicherung
ein unkalkulierbares Risiko darstellen oder keine Gründe für eine Versicherungsleistung darstellen –
etwa bei Verletzungen, die sich der Versicherte selbst beigebracht hat und die zu einer Berufsunfähigkeit
führen, besonders risikobehaftete Handlungen oder auch Krieg und innere Unruhe.
Wer eine Berufsunfähigkeit mit der Berufsunfähigkeitsversicherung absichern möchte, kann dazu eine
eigenständige Versicherung abschließen oder die Absicherung der Berufsunfähigkeit ist Teil einer
Risikolebensversicherung oder einer kapitalbildenden Lebensversicherung. Mit der
Berufsunfähigkeitsversicherung können unterschiedliche Varianten einer Berufsunfähigkeit abgesichert
werden. So kann man beispielsweise wählen, ob eine volle Rente bei mindestens 50 Prozent Berufsunfähigkeit
gezahlt wird oder die Rentenhöhe vom Grad der Berufsunfähigkeit abhängt.